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27.10.2022

Mehr Rente durch Dein Kind


Wer Kinder erzieht, bekommt dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhält für diese Zeit später mehr Rente. Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat.

Für die Feststellung der Zeiten der Kindererziehung ist ein Antrag zu stellen, spätestens wenn das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt. Fragen bitte an das Servicetelefon der deutschen Rentenversicherung. Den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html